Mietrechtsschutz - Definition

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Mietrechtsschutz

Mietrechtsschutz - Definition

Zu den versicherbaren Objekten gilt im Einzelnen Folgendes:

Kleiner grüner Haken Grundstücke sind räumlich abgetrennte Teile der Erdoberfläche, die im Grundbuch als selbstständige Grundstücke eingetragen sind.

Kleiner grüner Haken Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdachte Bauanlagen, die von Menschen betreten werden können.

Kleiner grüner Haken Gebäudeteile sind selbstständige oder unselbstständige Teile von Gebäuden, die rechtlich oder wirtschaftlich eine Einheit darstellen und Gegenstand eines Miet- oder Pachtverhältnisses oder eines dinglichen Rechts sein können.

Kleiner grüner Haken Wohneinheiten sind gemietete, sowie vom Eigentümer selbst bewohnte Wohnungen oder Einfamilienhäuser.

Der in § 29 ARB aufgeführte Steuerrechtsschutz bezieht sich auf steuerrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht ausschließlich im Zusammenhang mit den versicherten Objekten. Versichert sind Auseinandersetzungen über Einkommensteuer aus Vermietung und Verpachtung sowie Streitigkeiten aus Grunderwerbsteuer, Grundsteuer und Anliegerabgaben, soweit diese laufend erhoben werden und im Zusammenhang mit der Grundstücksversorgung stehen.

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