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Rechtsschutzversicherung
Infos und Tipps zum Thema Rechtsschutzversicherung
Immer häufiger kommt es in privaten (z.B. Streitigkeiten mit dem Nachbarn), als auch in beruflichen (z.B. Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber) Lebensbereichen zu Streitigkeiten, welche in nicht seltenen Fällen gerichtlich ausgetragen werden. Die Rechtsschutzversicherung ist sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich weit verbreitet.
Dies dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass angesichts der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche die Bereitschaft, tatsächliche oder vermeintliche Ansprüche durchzusetzen, steigt. Rechtsschutz bedeutet, dass der Versicherer dafür sorgt, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und dass er die für diese Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten übernimmt.
Der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung erstreckt sich grundsätzlich auf Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln und Madeira. Bei Privataufenthalten bis zu sechs Wochen in anderen Ländern besteht ein beschränkter Rechtsschutz.
Die Rechtsschutzversicherung erstattet dem Versicherungsnehmer die im Einzelnen genannten Kosten,
Rechtsanwaltskosten Die Rechtsschutzversicherung ersetzt die gesetzliche Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts, d. h. dessen Gebühren und Auslagen nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO).
Gerichtskosten Die Gerichtskosten umfassen neben den Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz auch die Auslagen der Gerichte.
Schiedsverfahrenskosten Kosten von Schieds- und Schlichtungsverfahren werden bis zur Höhe der Gebühren, die bei Anrufen des zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz anfallen würden, übernommen.
Kosten des Gegners Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die der Gegner aufgewendet hat (vor allem dessen Anwalts- und Gerichtskosten) und zu deren Erstattung der Versicherungsnehmer verpflichtet ist.
Reisekosten Ersatzfähig sind die Kosten für erforderliche Reisen des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht.
Übersetzungskosten Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Ausland notwendigen Dokumente.
Kautionskosten Muss eine Kaution gezahlt werden, um den Versicherungsnehmer einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, gewährt der Versicherer ein zinsloses Darlehen von in der Regel bis zu 50.000 EUR.
Kosten für technische Sachverständige Bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Vergütung von technischen Sachverständigen.
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Die Rechtsschutzversicherung kennt verschiedene Leistungsarten und Rechtsschutz Formen, auf die sich der Versicherungsschutz je nach Vereinbarung bezieht,
Schadenersatz Rechtsschutz (Der Schadenersatz Rechtsschutz tritt bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ein.)
Arbeitsrechtsschutz (Der Arbeitsrechtsschutz bewahrt die rechtlichen Interessen aus Arbeitsverhältnissen oder Dienstverhältnissen.)
Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz (Der Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz auch Vermieterrechtsschutz werden die rechtlichen Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen etc. für den Vermieter gewahrt.)
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt für rechtliche Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen oder dinglichen Rechten.)
Steuerrechtsschutz vor Gerichten (Der Steuerrechtsschutz vertritt die rechtlichen Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.)
Sozialgerichtsrechtsschutz (Mit dem Sozialgerichtsrechtsschutz wird die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten vertreten.)
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen (Der Verwaltungsrechtsschutz vertritt die rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und -gerichten.)
Disziplinar- und Standesrechtsschutz (Der Disziplinar- und Standesrechtsschutz gewährleistet die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.)
Strafrechtsschutz (Der Strafrechtsschutz gewährt die Verteidigung wegen des Vorwurfs verkehrsrechtlicher oder sonstiger strafrechtlicher Vergehen.)
Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz (Diese Rechtsschutz Form gewährleistet die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit.)
Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht (Der Beratungsrechtsschutz gewährleistet den anwaltlichen Rat oder Auskunft bei familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts zusammenhängen.)
Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung
Die sogenannte "Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung" ist eine Besonderheit der Rechtsschutzversicherer. Hierunter ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn der Rechtsschutzversicherung und dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes zu verstehen. Die Wartezeit beträgt regelmäßig drei Monate. Das bedeutet, dass der Rechtsschutzversicherer nicht eintrittspflichtig ist, wenn das maßgebliche Ereignis (Verstoß) innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn liegt.
Keine Wartezeit (Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit) ist z. B. beim Schadenersatzrechtsschutz und beim Straf-Rechtsschutz vorgesehen.
Die Bestätigung des Versicherungsschutzes erfolgt durch die sogenannte Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung. Diese gilt immer nur für eine Instanz.
Sie bezieht sich ausschließlich auf den gemeldeten Sachverhalt und auf die angekündigten rechtlichen Schritte.
Die Deckungssumme sollte in einer allgemeinen Rechtsschutz Versicherung nicht unter 150.000 EUR liegen.
Häufig werden Selbstbehalte in Höhe von 50 bis 200 EUR vereinbart.
Enthalten die Versicherungsbedingungen eine Regelung über einen sogenannte Stichentscheid, hat der Versicherungsnehmer das Recht, einen für ihn bereits tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt zu veranlassen, gegenüber durch eine günstige Rechtsschutzversicherung substantiiert schriftlich zu begründen, dass die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg steht und hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht.
Rechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf Inlandsfälle, sondern auch auf Auslandsfälle, sofern sie in den örtlichen Deckungsbereich der ARB fallen.
Rechtsschutz besteht gemäß § 6 ARB, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen
Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches
oder behördliches Verfahren eingeleitet würde.
Im Folgenden werden die in § 3 ARB aufgeführten allgemeinen Risikoausschlüsse dargestellt, die für alle Leistungs- und Vertragsarten gelten. Hiernach besteht
kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit, Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen,
Streik, Aussperrung oder Erdbeben: Der Ausschluss Krieg ist gegeben, wenn die Interessenwahrnehmung mittelbar oder unmittelbar durch einen Krieg adäquat
verursacht worden ist.
Die Verteidigung beginnt in der Regel mit der Eröffnung des Strafverfahrens, also mit der Zustellung des Anhörungsbogens oder der Ladung zu einer Vernehmung
des Beschuldigten. Sofern der VN auf frischer Tat, z.B. bei einer Verkehrskontrolle, ertappt ist, kann er sofort auf Kosten des Rechtsschutzversicherers
einen Rechtsanwalt einschalten. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn die Polizei den Führerschein beschlagnahmt hat. Für die Frage der Deckung ist es
zunächst unerheblich, ob dem VN in der Anklageschrift oder im Strafbefehl einer Straftat vorgeworfen wird
Infos zur Rechtsschutzversicherung
Besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des VN nur teilweise Versicherungsschutz, übernimmt der Rechtsschutzversicherer auch nur einen entsprechenden
Anteil der Kosten. Stehen z.B. beim Straf-Rechtsschutz mehrere Vorwürfe im Raum, zu denen nur für einen Teil Versicherungsschutz in Betracht kommt, so wird
die Deckungszusage auch nur für diesen Teil erteilt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn es im Verkehrs-Straf-Rechtsschutz um das Fahren unter Alkoholeinfluss
und gleichzeitig um Widerstand gegen Polizeibeamte geht.
Die Rechtsschutzversicherung ist verpflichtet, den gemeldeten Rechtsschutzfall unverzüglich zu bearbeiten und daneben die zur Feststellung des Versicherungsfalles
notwendigen und möglichen Erhebungen zu veranlassen. Will der Versicherer seine Leistungspflicht wegen eines ihm bekannten Ausschlusstatbestandes verneinen,
so darf er den VN nicht über einen längeren Zeitraum hierüber im Ungewissen lassen. Daraus ergibt sich auch, dass der Versicherer dem VN neben der reinen
Kostentragung noch weitere Unterstützung zu leisten hat.
Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungsurteils eingeleitet werden. Kosten für
Strafvollstreckungsverfahren jeder Art nach Rechtskraft einer Geldstrafe oder -buße unter 250 EUR. Kosten im Rahmen einer einverständlichen Regelung für
Forderungen, die selbst nicht streitig waren oder Kosten, die auf den nicht versicherten Teil von Schadensfällen entfallen. Im Streitfall hat der Versicherer
zu beweisen, dass einer der in § 5 Abs. 3 ARB aufgeführten Tatbestände vorliegt.
Rechtsschutzversicherung
Aus dem Kartell- und sonstigen Wettbewerbsrecht, Kartellrecht ist die Summe der Vorschriften, die den freien Wettbewerb in seinem Bestand erhalten und
fördern sollen. Dazu zählt insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hiernach sind z.B. Verträge, die Unternehmen oder Vereinigungen
von Unternehmen zu einem gemeinsamen Zweck schließen, sowie Beschlüsse von Vereinigungen von Unternehmen für die Rechtsschutzversicherung unwirksam, soweit sie geeignet sind, die Erzeugung
oder die Marktverhältnisse für den Verkehr des Wettbewerbs zu beeinflussen.
Übt aber der Arbeitgeber unzulässigen Druck aus, damit ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, liegt bei entsprechenden Darlegungen zumindest ein behaupteter
Rechtsschutzfall vor. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber den Ausspruch der Rechtsschutzversicherung als sicher darstellt und in einem angebotenen Gespräch lediglich die
Modalitäten für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses darlegt. Da es in diesem Bereich keine gefestigte Rechtsprechung gibt, kommt es stets auf die
Umstände des Einzelfalls an.
Gemäß § 5 ARB erbringt und vermittelt der Versicherer Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen und übernimmt die dort im Einzelnen aufgeführten
Kostenpositionen. Der Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung umfasst die gesetzliche Vergütung eines für den VN tätigen Rechtsanwalts. Die gesetzliche Vergütung für die
Tätigkeit eines Anwalts im Inland umfasst die Gebühren und Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies sind insbesondere die gesetzlichen
Gebühren des Anwalts, bestimmte Reisekosten sowie Entgelte für Postleistungen.
Tipps zum Versicherungsgebiet Rechtsschutzversicherung
Die Wohnungs- und Grundstück Rechtsschutzversicherung umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen
und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben. Der Mieter von Geschäftsräumen erhält vom Hausbesitzer eine
Mieterhöhung. Da er diese für überzogen erachtet, nimmt er anwaltliche Hilfe in Anspruch. Versicherungsschutz besteht sowohl für die außergerichtliche als
auch für die gerichtliche Geltendmachung dinglichen Rechten an Immobilien.
Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung besteht dann gemäß § 2c ARB jeweils für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen
Nutzungsverhältnissen aller Art und dinglichen Rechten an Immobilien. Der VN muss von einem Versicherungsfall in einer speziellen persönlichen Eigenschaft
betroffen sein, nämlich in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder
Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Der VN hat gegenüber dem Versicherer bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten. Die Beachtung dieser sog. Obliegenheiten ist wichtig, um eine unter bestimmten
Voraussetzungen im Falle ihrer Verletzung mögliche Leistungsfreiheit des Versicherers zu vermeiden. Zum einen gelten die im VVG geregelten gesetzlichen
Obliegenheiten (z.B. vorvertragliche Anzeigepflichten gemäß §§ 19ff. VVG). Zum anderen sind die in den ARB vereinbarten Obliegenheiten zu beachten. Die ARB
regeln sowohl Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Allgemeines rund um das Thema Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung ist also z.B. für Verfahren vor Einigungs- oder Schlichtungsstellen eintrittspflichtig, wie sie von den Handwerkskammern und den
Gutachterkommissionen der Ärztekammern angeboten werden. Da die Tätigkeit eines Anwalts als sog. Mediator der außergerichtlichen Streitschlichtung dient und
daher als Schiedsverfahren im weiteren Sinne angesehen werden kann, sind die hierauf entfallenden Kosten ebenfalls als versichert zu betrachten. Einige
Versicherer ersetzen die Gebühren bis zum Doppelten.
Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung besteht nur für Ansprüche, die zwischen den Vertragsparteien selbst streitig und im Miet- oder Pachtverhältnis begründet sind, wozu z.B.
auch Ansprüche aus einem gesetzlichen Vermieter-, Verpächter- oder Pächterpfandrecht zählen. Streitigkeiten zwischen mehreren Mietern des gleichen Hauses
sind nicht versichert, da der Ursprung des Streites normalerweise nicht im Miet- oder Pachtverhältnis liegt. Auseinandersetzungen zwischen Mietparteien kann
man allerdings dann im Rahmen des § 29 ARB als gedeckt ansehen.
Da die Abgrenzung zwischen privater und selbstständiger Tätigkeit über die Mitversicherung des Vertrags-Rechtsschutzes (s.u.) entscheidet, treten in diesem
Bereich häufig Streitigkeiten auf, die vor Gericht ausgetragen werden. Ist eine Rechtsschutzversicherter Gesellschafter einer GmbH, auf deren Wirken er
maßgeblichen Einfluss ausüben kann, betrifft dies nicht mehr seinen privaten Bereich und es handelt sich selbst dann nicht um die Verwaltung eigenen
Vermögens, wenn er im Namen seiner Ehefrau eine Warenbestellung aufgibt.
Nützliche Informationen über die Rechtsschutzversicherung
Beim Schadenersatz-Rechtsschutz gilt die sog. Kausalereignistheorie. Abzustellen ist hier auf das erste Ereignis, durch das der Schaden verursacht worden
ist oder verursacht worden sein soll. Entstehen im Rahmen von Bauarbeiten Rissebildungen an den Grundmauern eines Hauses, aus denen später Feuchtigkeitsschäden
resultieren, so ist die Durchführung der schadenursächlichen Bauarbeiten der Versicherungsfall und nicht erst die Einwirkung der Feuchtigkeit oder das
Erkennbarwerden des Schadens.
Danach hat der VN die Erstprämie unverzüglich nach Ablauf der Widerspruchsfrist zu zahlen. Diese endet zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins.
Bei einer Banküberweisung hat der VN z.B. rechtzeitig geleistet, wenn der Überweisungsauftrag vor dem Ablauf der Frist bei der Bank eingegangen ist.
Wurde der Versicherungsfall durch eine Willenserklärung oder Rechtshandlung ausgelöst, die vor Versicherungsbeginn der Rechtsschutzversicherung liegt, besteht gemäß § 4 Abs. 3a ARB kein
Versicherungsschutz.
Zu den dinglichen Rechten zählen in erster Linie die nachbarrechtlichen Streitigkeiten aus den §§ 906-911 und 1004 BGB und § 14 BImSchG (Bundes
Immissionsschutzgesetz), z.B. Auseinandersetzungen wegen Lärmbelästigung, Rauchimmissionen oder falschen Abstandsgrenzen sowie Widersprüche gegen die
Errichtung eines Bauwerks auf dem Nachbargrundstück. Rechtsstreitigkeiten des VN als Wohnungs- oder Teileigentümer mit der Eigentümergemeinschaft oder dem
Verwalter fallen ebenfalls unter die Rechtsschutzversicherung.
Versicherungsfall
Grundsätzlich bestimmt der Zeitpunkt des tatsächlichen oder behaupteten Verstoßes gegen Rechtspflichten den Eintritt des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung. Welcher Versicherer hierbei besonders gut ist, wurde von den Experten im Test unter Rechtsschutzversicherung Stiftung Warentest zu finden, mit den aktuellen Testergebnisse 2026 sowie aus einem Vergleich des vorigen Jahres 2025.
Beispiel
Für bestimmte Rechtsschutz Bereiche gilt eine besondere Definition des Versicherungsfalls. So ist beim Schadenersatzrechtsschutz auf das erste Ereignis, durch das ein Schaden verursacht worden ist oder verursacht worden sein soll, abzustellen.
Um die beste Rechtsschutzversicherung 2026 zum günstigsten Preis zu erhalten, lohnt es sich in jedem Fall vor dem Abschluß einer solchen Versicherungsform einen Rechtsschutzversicherung Vergleich online durchzuführen. Das spart nicht nur Zeit, sondern vor allem auch Geld.