rechtsschutzversicherung-js.de Auswahlmenü
Rechtsschutzversicherung Vergleich

Rechtsschutzversicherung Vergleich

Beiträge kostenlos berechnen und Rechtsschutzversicherung Vergleich direkt online durchführen.

Rechtsschutzversicherung - Beiträge online berechnenBeiträge online berechnen Rechtsschutzversicherung - Anbieter und Leistungen vergleichenAnbieter und Leistungen vergleichen Rechtsschutzversicherung - Bei Bedarf ganz bequem online versichernBei Bedarf ganz bequem online versichern
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung Vergleich

Die Rechtsschutzversicherung ist sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich weit verbreitet. Dies dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass angesichts der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche die Bereitschaft, tatsächliche oder vermeintliche Ansprüche durchzusetzen, steigt. Mit unserem Beitragsrechner können Sie die Beiträge berechnen und den Rechtsschutzversicherung Vergleich direkt online durchführen.

Jedoch sollte eine Rechtsschutzversicherung nicht dazu dienen, Streitigkeiten um jeden Preis per Anwalt und vor Gericht durchführen zu können.

Übersicht mit Bewertungen unseres Rechtsschutzversicherung Vergleich

Gesellschaft Bewertung Beitragsrechner
Rechtsschutz-Union Rechtsschutzversicherung Rechtsschutz Union
(Tarif T07 erweiterte Leistungen)
Prädikat Gut (Note 1,8)
Bewertung der Rechtsschutz-Union Rechtsschutzversicherung in unserem Vergleich

KS Auxilia Rechtsschutzversicherung KS Auxilia Prädikat Gut (Note 2,0)
Bewertung der KS Auxilia Rechtsschutzversicherung in unserem Vergleich

DAS Rechtsschutzversicherung DAS Rechtsschutz
(Tarif Optimal)
Prädikat Gut (Note 2,0)
Bewertung der DAS Rechtsschutzversicherung in unserem Vergleich

HDI Gerling Rechtsschutzversicherung HDI Gerling
(Tarif Ieal)
Prädikat Gut (Note 2,0)
Bewertung der HDI Gerling Rechtsschutzversicherung in unserem Vergleich

Alte Leipziger Rechtsschutzversicherung Alte Leipziger
(Tarif T07)
Prädikat Gut (Note 2,1)
Bewertung der Alte Leipziger Rechtsschutzversicherung in unserem Vergleich

Roland Rechtsschutzversicherung Roland
(Tarif Kompaktplus)
Prädikat Gut (Note 2,1)
Bewertung der Roland Rechtsschutzversicherung in unserem Vergleich

BGV Rechtsschutzversicherung BGV Badische
(Tarif proComfort)
Prädikat Gut (Note 2,4)
Bewertung der BGV Rechtsschutzversicherung in unserem Vergleich

Concordia Rechtsschutzversicherung Concordia Prädikat Gut (Note 2,5)
Bewertung der Concordia Rechtsschutzversicherung in unserem Vergleich

Deurag Rechtsschutzversicherung Deurag Prädikat Befriedigend (Note 2,6)
Bewertung der Deurag Rechtsschutzversicherung in unserem Vergleich

Advocard Rechtsschutzversicherung Advocard Prädikat Befriedigend (Note 2,8)
Bewertung der Advocard Rechtsschutzversicherung in unserem Vergleich

Arag Rechtsschutzversicherung Arag Prädikat Befriedigend (Note 2,8)
Bewertung der Arag Rechtsschutzversicherung in unserem Vergleich

DEVK Rechtsschutzversicherung DEVK Prädikat Befriedigend (Note 3,4)
Bewertung der DEVK Rechtsschutzversicherung in unserem Vergleich

Die oben aufgeführte Übersicht ist nur ein kleiner Auszug aus der in unserem Rechner angebotenen Anbieter und deren Tarife. Wenn Sie einen umfangreicheres Angebot an Tarifmöglichkeiten und deren Beitragshöhe möchten, dann führen Sie mit unserem Rechner einen kostenlosen Rechtsschutzversicherung Vergleich durch.

Der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung erstreckt sich grundsätzlich auf Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln und Madeira. Bei Privataufenthalten bis zu sechs Wochen in anderen Ländern besteht ein beschränkter Rechtsschutz (§ 6 ARB 2000). Der Begriff Rechtsschutz bedeutet, dass die Rechtsschutzversicherungen dafür sorgen, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und dass er die für diese Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten übernimmt.

Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige nach § 26 ARB steht für Nichtselbstständige im privaten und beruflichen Bereich zur Verfügung. Sie bietet dem Nichtselbständigen die umfangreichste Möglichkeit zur Gestaltung seiner «Rechtsschutzversicherung». Der im Gegensatz zu § 25 ARB eingeschlossene Verkehrs Rechtsschutz ist auf Landfahrzeuge beschränkt. Der Gesamt-Jahresumsatz aus selbstständiger Tätigkeit darf die Grenze von 6.000 EUR nicht überschreiten, anderenfalls wandelt sich der Rechtsschutzvertrag in die Einzelrisiken.

Entscheidend ist allein, ob der Gegner sich auf den Verstoß des VN zur Stützung seiner Rechtsposition beruft. Ist dies der Fall, so gilt der Versicherungsfall im Zeitpunkt des behaupteten Verstoßes des VN als eingetreten, und zwar auch dann, wenn der zunächst zeitlich später liegende Verstoß des VN den Rechtsstreit ausgelöst hat (BGH VersR 1984, 530). Unerheblich ist, wenn ein zunächst behaupteter Verstoß sich im Nachhinein, insbesondere nach einer gerichtlichen Klärung als unwahr herausstellt.

Der Halter muss nicht Eigentümer des auf ihn zugelassenen Fahrzeugs sein. Ebenso wenig muss er das Fahrzeug selbst nutzen. Juristische Personen können zwar Halter von Kraftfahrzeugen sein. Sie können jedoch keine Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen. Daher erfasst der Rechtsschutzversicherung eine anwaltliche Tätigkeit für das Unternehmen bei sog. Halteranzeigen nicht. Es dürfte aber Deckung in der Form des Beratungs-Rechtsschutzes für den betroffenen Fahrer bestehen.

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf Inlandsfälle, sondern auch auf Auslandsfälle, sofern sie in den örtlichen Deckungsbereich der ARB fallen. Rechtsschutzversicherung Vergleich besteht gemäß § 6 ARB, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet würde.

Bei der Rechtsschutzversicherung Vergleich geht es um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen (Verfolgung und Abwehr) aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen aller Art (z.B. Ansprüche aus § 280 BGB) und dinglichen Rechten, soweit dieser Versicherungsschutz nicht in den vorstehend unter den Leistungsarten enthalten ist. Ein Hausbesitzer streitet sich mit einem Handwerker wegen mangelhaft ausgeführter Reparaturarbeiten. Ein Urlauber verlangt vom Reiseveranstalter finanzielle Entschädigung wegen Urlaubsmängeln.

Soweit sie nicht dem Verhältnis des vom VN angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, falls nicht das Gesetz eine abweichende Kostenverteilung vorschreibt. Ein VN erhebt Klage über 10.000 EUR. Im Prozess schließt er einen Vergleich, nach dem er noch 5.000 EUR bekommt. Wenn er jetzt sämtliche Kosten übernimmt, zahlt ihm die Rechtsschutzversicherung Vergleich nur die Hälfte. Denn nur das würde dem Verhältnis des angestrebten zum erzielten Ergebnis entsprechen.

Durch die Formulierung eines Anwalts in § 5 ARB wird zum Ausdruck gebracht, dass die Kosten für in derselben Instanz und in derselben Sache eingeschaltete weitere Anwälte von der Rechtsschutzversicherung Vergleich regelmäßig nicht übernommen werden. Kündigt z.B. der VN den Anwaltsvertrag vorzeitig und wechselt er anschließend in derselben Angelegenheit zu einem neuen Anwalt, entstehen weitere Gebühren und somit Mehrkosten. Diese Mehrkosten muss die Rechtsschutzversicherung nur

Dies gilt sowohl für Inlands- als auch für Auslandsfälle. Die Höhe des Kautionsbetrages sollte nicht unter 50.000 EUR, zusätzlich zur Versicherungssumme, liegen. Ist die Kaution verfallen, so muss der VN den als zinsloses Darlehen gemäß § 607 BGB gezahlten Betrag zurückzahlen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt in Fällen der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie bei Rechtsstreitigkeiten aus Kauf- und Reparaturverträgen über Motorfahrzeuge die übliche Vergütung eines öffentlich bestellten Sachverständigen.

Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungsurteils eingeleitet werden. Kosten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art nach Rechtskraft einer Geldstrafe oder -buße unter 250 EUR. Kosten im Rahmen einer einverständlichen Regelung für Forderungen, die selbst nicht streitig waren oder Kosten, die auf den nicht versicherten Teil von Schadensfällen entfallen. Im Streitfall hat der Versicherer zu beweisen, dass einer der in § 5 Abs. 3 ARB aufgeführten Tatbestände vorliegt.

Im Folgenden werden die in § 3 ARB aufgeführten allgemeinen Risikoausschlüsse dargestellt, die für alle Leistungs- und Vertragsarten gelten. Hiernach besteht kein Rechtsschutz durch die Rechtsschutzversicherung für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit, Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben: Der Ausschluss Krieg ist gegeben, wenn die Interessenwahrnehmung mittelbar oder unmittelbar durch einen Krieg adäquat verursacht worden ist.

Privatrechtsschutz Rechner
Private Rechtsschutzversicherung
Schon ab 8,49 € monatl.

Rechner für Privatpersonen, Freiberufler und Selbstständige um die Beiträge zum Privatrechtsschutz online zu berechnen.

Gewerberechtsschutz Rechner
Gewerbliche Rechtsschutzversicherung
Schon ab 24,97 € monatl.

Mit diesem Rechner können und Firmen und Gewerbebetriebe die Beiträge zum Gewerberechtsschutz online berechnen.

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung Vergleich - Optimaler Versicherungsschutz zum günstigsten Preis Es bleibt jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der Versicherung eingetreten oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Wird die Willenserklärung oder Rechtshandlung in der sog. Wartezeit vorgenommen und liegt der Rechtsschutzfall selbst außerhalb der Wartezeit, so besteht Deckung. Dies ist z.B. im Sozialgerichts Rechtsschutz von Bedeutung. In tatsächlicher Hinsicht kann geprüft werden, ob bei einem schlüssigen Vorbringen der zugrunde liegende Sachverhalt bei einem erwarteten Bestreiten durch den Gegner beweisbar ist. Hat das Gericht bereits einen Vergleich gewährt oder einen Beweisbeschluss erlassen, so kann der Rechtsschutzversicherer die Erfolgsaussicht nicht mehr verneinen. Als mutwillig sind wirtschaftlich in hohem Maß unvernünftige Maßnahmen zu Lasten aller Versicherten anzusehen, die zum angestrebten Erfolg in keinem Verhältnis stehen. Die Verteidigung beginnt in der Regel mit der Eröffnung des Strafverfahrens, also mit der Zustellung des Anhörungsbogens oder der Ladung zu einer Vernehmung des Beschuldigten. Sofern der VN auf frischer Tat, z.B. bei einer Verkehrskontrolle, ertappt ist, kann er sofort auf Kosten des Rechtsschutzversicherers einen Rechtsanwalt einschalten. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn die Polizei den Führerschein beschlagnahmt hat. Für die Frage der Deckung ist es zunächst unerheblich, ob dem VN in der Anklageschrift oder im Strafbefehl einer Straftat vorgeworfen wird

Infos zur Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung Vergleich - Beiträge vergleichen und sparen Die Rechtsschutzversicherung für Selbstständige gemäß § 23 ARB besteht zugunsten von selbstständigen Personen für den privaten Bereich und für den beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbstständigen Tätigkeit. Der gesamte Bereich selbstständiger Tätigkeit ist über § 24 ARB zu versichern. Die Grenzen zwischen dem privaten und dem selbständigen Bereich sind zum Teil fließend. Abgrenzungsprobleme können z.B. im Bereich der Vermögensverwaltung auftreten. In Streitfällen können letztlich nur die Gerichte Klarheit schaffen. Die Rechtsschutzversicherung ist verpflichtet, den gemeldeten Rechtsschutzfall unverzüglich zu bearbeiten und daneben die zur Feststellung des Versicherungsfalles notwendigen und möglichen Erhebungen zu veranlassen. Will der Versicherer seine Leistungspflicht wegen eines ihm bekannten Ausschlusstatbestandes verneinen, so darf er den VN nicht über einen längeren Zeitraum hierüber im Ungewissen lassen. Daraus ergibt sich auch, dass der Versicherer dem VN neben der reinen Kostentragung noch weitere Unterstützung zu leisten hat. Kosten auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungsurteils eingeleitet werden. Kosten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art nach Rechtskraft einer Geldstrafe oder -buße unter 250 EUR. Kosten im Rahmen einer einverständlichen Regelung für Forderungen, die selbst nicht streitig waren oder Kosten, die auf den nicht versicherten Teil von Schadensfällen entfallen. Im Streitfall hat der Versicherer zu beweisen, dass einer der in § 5 Abs. 3 ARB aufgeführten Tatbestände vorliegt.

Rechtsschutzversicherung Vergleich

Rechtsschutzversicherung Vergleich - Hier Gute und Günstige Anbieter finden Verlangt z.B. der Vermieter Räumung und Herausgabe der Mietsache zu einem bestimmten Zeitpunkt und einigt man sich dann vergleichsweise auf einen späteren Herausgabetermin, dann ist das Verhältnis des Verlierens zum Gewinnen vor allem daran zu messen, wie stark das Interesse des Vermieters an einer sofortigen Räumung bzw. Herausgabe war. Die Hauptkostenlast dürfte in diesem Falle regelmäßig den Mieter treffen. Da in Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz eine Kostenerstattung durch die Rechtsschutzversicherung nicht in Betracht kommt. Wird dem VN vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht eine Besonderheit: Es wird rückwirkend Versicherungsschutz unter der Bedingung gewährt, dass vorsätzliches Handeln des VN nicht rechtskräftig festgestellt wird. Wie die Ausgestaltung der allgemeinen Strafrechtsdeckung zeigt, wird also nicht nur beim Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung Vergleich gewährt, sondern auch beim Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann, z.B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug. Der Anwalt kann unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Mandanten eine Honorarvereinbarung treffen, die es ihm erlaubt, von den gesetzlichen Gebühren abzuweichen. Die Honorarvereinbarung muss schriftlich getroffen werden. Sie darf nicht in der Vollmacht oder einem Vordruck, der auch andere Erklärungen umfasst, enthalten sein. In diesem Rahmen können Pauschalvergütungen und Stundensätze vereinbart werden. Honorarvereinbarungen kennt man z.B. bei ständiger Beratung eines Unternehmens durch einen Rechtsanwalt.

Tipps zum Versicherungsgebiet Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung Vergleich - Preise online berechnen Die Wohnungs- und Grundstück Rechtsschutzversicherung umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben. Der Mieter von Geschäftsräumen erhält vom Hausbesitzer eine Mieterhöhung. Da er diese für überzogen erachtet, nimmt er anwaltliche Hilfe in Anspruch. Versicherungsschutz besteht sowohl für die außergerichtliche als auch für die gerichtliche Geltendmachung dinglichen Rechten an Immobilien. Über diese Rechtsschutzform des § 24 ARB, die mit der früher in den ARB 75 gebotenen Rechtsschutzversicherung vergleichbar ist, kann sich der VN in seiner Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich oder anderweitig selbstständig Tätiger schützen. Der Begriff der selbstständigen Tätigkeit ist kein fest umrissener Begriff der Rechtssprache. Als selbstständig wird im Allgemeinen derjenige angesehen, der seinen Beruf wirtschaftlich und organisatorisch in eigener Regie ausübt. Es erfolgt also keine Addition der Deckungssummen pro Person, sondern eine Addition der Gesamtleistungen. Entsprechendes gilt für Zahlungen aufgrund mehrerer zeitlich und ursächlich zusammenhängender Rechtsschutzfälle. Der VN verklagt einen Architekten wegen eines fehlerhaften Gutachtens auf Schadenersatz und klagt zugleich wegen eines darauf beruhenden Grundstücksverkaufs gegen den Verkäufer. Es ist möglich und weitgehend üblich, in der Rechtsschutzversicherung zum Zwecke der Prämienersparnis einen Selbstbehalt je versicherter Leistungsart zu vereinbaren.

Allgemeines rund um das Thema Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung Vergleich - Alle Tarife im Überblick Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass das Mandat durch die erfolglose Inanspruchnahme inländischer Stellen nicht verbraucht wird. Alle den Rechtsanwalt betreffenden Bestimmungen gelten entsprechend in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht für Notare, im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für Angehörige der steuerberatenden Berufe (z.B. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Wirtschaftsprüfer) und sachkundige Bevollmächtigte. Denn beim Anstellungsverhältnis eines gesetzlichen Vertreters handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis. Streitigkeiten aus einem Ruhestandsverhältnis sind, obwohl kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, ebenfalls versichert, da das Ruhestandsverhältnis seinen Ursprung im früheren Arbeitsverhältnis hat. Für freiberuflich und selbstständig tätige, freie Mitarbeiter steht die Rechtsschutzversicherung Vergleich für Arbeitnehmer allerdings nicht zur Verfügung, da hier kein Arbeitsverhältnis, sondern ein selbstständiges Dienstverhältnis vorliegt. Aus der Sicht des Rechtsanwalts ist dessen Auftraggeber zum Ausgleich der angefallenen Gebühren verpflichtet. Ob der Rechtsschutzversicherer des Auftraggebers diese erstattet oder nicht, ist für den Gebührenanspruch des Rechtsanwalts grundsätzlich unerheblich. Der VN kann dem Versicherer einen Anwalt seiner Wahl benennen, den dieser dann mit der Interessenwahrnehmung zu beauftragen hat. Insofern besteht also gemäß § 17 ARB i.V.m. § 127 VVG freie Anwaltswahl.

Nützliche Informationen über die Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung Vergleich - Alle Tarife und Preise im Überblick Der Straf-Rechtsschutz umfasst zum einen die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens. Gesetzlich ist dieser Begriff nicht definiert. Nach allgemeiner Auffassung fallen hierunter Verstöße gegen Vorschriften des Verkehrs zu Lande, zu Wasser sowie in der Luft, z.B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit oder Nötigung im Straßenverkehr. Beim Herausfahren aus einer Parklücke berührt ein Autofahrer ein anderes Fahrzeug, welches dabei beschädigt wird. Entstehen aus demselben Schadenereignis mehrere Rechtsschutzfälle, gilt insgesamt für alle Rechtsschutzfälle höchstens die vereinbarte bzw. die durch das Schadenfreiheitssystem verminderte Selbstbeteiligung. Wurde in den vergangenen beiden Jahren seit Vertragsbeginn kein Rechtsschutzfall gemeldet, reduziert sich die Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung Vergleich zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres um ein Drittel. Nach einem Verkehrsunfall kommt es zu einem Streit mit dem Gegner, mit dem Krankenhaus, der Bußgeldstelle und dem Kaskoversicherer. Zu den dinglichen Rechten zählen in erster Linie die nachbarrechtlichen Streitigkeiten aus den §§ 906-911 und 1004 BGB und § 14 BImSchG (Bundes Immissionsschutzgesetz), z.B. Auseinandersetzungen wegen Lärmbelästigung, Rauchimmissionen oder falschen Abstandsgrenzen sowie Widersprüche gegen die Errichtung eines Bauwerks auf dem Nachbargrundstück. Rechtsstreitigkeiten des VN als Wohnungs- oder Teileigentümer mit der Eigentümergemeinschaft oder dem Verwalter fallen ebenfalls unter die Rechtsschutzversicherung.

Rechtsschutzversicherung Vergleich - Leistungsinhalte und Kostenerstattungen

Zum einen muss eine Erfolgsaussicht gegeben sein, zum anderen ist die Rechtsschutzversicherung in zahlreiche Pakete (z.B. für Selbstständige, Nichtselbstständige, Firmen, Landwirtschaft) und Leistungsarten innerhalb der Pakete aufgeteilt, die zudem regelmäßig Ausschlüsse und Einschränkungen enthalten. Um die Kostenentwicklung, die sich unter anderem durch die Anhebung der BRAGO zum 1.7.2004 aktuell wieder beschleunigt, überschaubar zu halten, werden vielfach Selbstbeteiligungen vereinbart. Die Gesamtleistungen sind zudem auf eine Deckungssumme begrenzt.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen und deren Antworten rund um die Rechtsschutzversicherung, sowie allgemeine und hilfreiche Informationen.

Grüner Pfeil nach rechts Gegenstand der Rechtsschutzversicherung
Grüner Pfeil nach rechts Welche Kosten und Aufwendungen übernimmt die Rechtsschutzversicherung

Gegenstand der Rechtsschutzversicherung im Vergleich

Welche Aufgabe die Rechtsschutzversicherung gegenüber dem Versicherten im Vergleich zu anderen Versicherungsformen zu erfüllen hat, ist grundlegend in §1 der ARB umschrieben. Dort heißt es, Die Rechtsschutzversicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz).

Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung. Mit unserem kostenlosen und unabhängigen Rechtsschutzversicherung Vergleich finden Sie den besten und günstigsten Anbieter direkt online.

Kleiner Haken in grün Wahrnehmung rechtlicher Interessen Die Wahrnehmung rein wirtschaftlicher Interessen und die hierdurch ausgelösten Kosten (z.B. Mitwirkung eines Anwalts bei Finanzierungsverhandlungen des VN mit einer Bank) sind nicht Gegenstand der Rechtsschutzversicherung.

Mit der Formulierung erbringt... Leistungen wird der Dienstleistungscharakter der Rechtsschutzversicherung stärker betont. Daraus ergibt sich auch, dass der Rechtsschutzversicherer dem VN neben der reinen Kostentragung noch weitere Unterstützung zu leisten hat, z.B. erforderlichenfalls die Auswahl und Beauftragung eines Anwalts und die Gewährung von Darlehen für Kautionen.

Kleiner Haken in grün Unterstützungspflicht des Versicherers Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, den gemeldeten Rechtsschutzfall unverzüglich zu bearbeiten und daneben die zur Feststellung des Versicherungsfalles notwendigen und möglichen Erhebungen zu veranlassen.

Will der Versicherer seine Leistungspflicht wegen eines ihm bekannten Ausschlusstatbestandes verneinen, so darf er den VN nicht über einen längeren Zeitraum hierüber im Ungewissen lassen.

Eine fristgebundene Klage oder einen fristgebundenen Antrag muss der VN vor Ablauf der Frist auf eigenes Risiko einreichen, wenn der Versicherer bis dahin nicht über die Eintrittspflicht entschieden hat.

Verzögert der Versicherer die Erhebungen zur Deckungsprüfung grundlos oder stellt er nur unzureichende Erhebungen an, wird der Versicherungsanspruch des VN in dem Zeitpunkt fällig, in dem die Erhebungen bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären.

Der Tätigkeitsbereich der Rechtsschutzversichererung erstreckt sich nicht auf die Besorgung von sonstigen Rechtsangelegenheiten für den VN. Letzteres ist im Hinblick auf das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) grundsätzlich der Anwaltschaft vorbehalten.

Kleiner Haken in grün Wartezeiten Unter dem Begriff Wartezeit versteht man den Zeitraum zwischen dem Beginn der Rechtsschutzversicherung und dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes. Durch die Regelung der Wartezeit soll erreicht werden, dass die Versichertengemeinschaft nicht mit den Kosten von Rechtsstreitigkeiten belastet wird, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages schon vorprogrammiert waren.

Die Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung beträgt im Vergleich zu anderen Versicherungsformen gemäß § 4 Abs.1 ARB 2010 drei Monate. Dies bedeutet, dass der Rechtsschutzversicherer nicht eintrittspflichtig ist, wenn das maßgebliche Ereignis im Sinne des § 4 ARB (z.B. der tatsächliche oder behauptete Verstoß gegen Rechtspflichten) innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn eintritt.

Beispiel
Für die Berechnung der Wartezeit spielt nach § 7 ARB 2010 eine verspätete Zahlung der Erstprämie keine Rolle. Das bedeutet, dass für die Berechnung der Wartezeit immer auf den ursprünglichen im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn abzustellen ist und nicht auf den Zeitpunkt der Prämienzahlung und dessen Eingang beim Versicherer.

Ausnahmen von der Wartezeit Die Wartezeit gilt nicht für alle Rechtsschutzbereiche. Sofortiger Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung im Vergleich besteht bei den Leistungsarten
Kleiner Haken in grün Schadenersatzrechtsschutz,
Kleiner Haken in grün Disziplinar- und Standesrechtsschutz,
Kleiner Haken in grün Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz sowie
Kleiner Haken in grün Beratungsrechtsschutz. Ferner gilt die Wartezeit nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kauf- oder Leasingvertrages über ein fabrikneues Kraftfahrzeug.

Hinweis
Versicherer berufen sich in bestimmten Fällen nicht auf vorvertragliche Verstöße oder auf die Wartezeit, z.B.,

Kleiner Haken in grün Falls ein Rechtsschutzfall vor Vertragsbeginn oder während der Wartezeit eingetreten ist, wird gleichwohl Versicherungsschutz gewährt, wenn das betroffene Risiko mindestens seit fünf Jahren beim aktuellen Versicherer gedeckt war.

Kleiner Haken in grün Bei einem anderen Rechtsschutzversicherer bereits erfüllte Wartezeiten werden vom neuen Versicherer im Falle eines unmittelbaren Anschlusses des neuen Vertrages an die Vorversicherung übernommen.

Kleiner Haken in grün Bei Vertragsumstellungen wird auf die Wartezeit verzichtet, auch wenn der neue Versicherungsschutz umfangreicher ist.

Kleiner Haken in grün Im Falle einer Nutzungsänderung oder -erweiterung eines im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz bereits versicherten Objekts entfällt die Wartezeit.

Kleiner Haken in grün Für Fälle, in denen jemand automatisch, etwa durch Eheschließung oder durch Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses beim VN als mitversichert gilt, entfällt die Wartezeit.

Kleiner Haken in grün Die Wartezeit entfällt bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 250 EUR oder höher.

Kleiner Haken in grün Beim Verkehrsrechtsschutz gilt keine Wartezeit.

Probleme ergeben sich nicht selten dann, wenn der Rechtsschutzfall nach Ablauf der Wartezeit eintritt, andererseits aber Ereignisse in die rechtliche Auseinandersetzung einfließen, die sich vor Ablauf der Wartezeit zugetragen haben.

Beispiel
Jetzt kostenlos mit unserem Beitragsrechner einen unabhängigen Rechtsschutzversicherung Vergleich durchführen und so die besten und günstigsten Tarife finden.

Welche Kosten und Aufwendungen übernimmt die Rechtsschutzversicherung

Mit dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung verschafft sich der Versicherungsnehmer einen Anspruch gegenüber dem Versicherer, wonach dieser bestimmte Kosten welche beim VN im Zuge der Rechtsverfolgung anfallen, übernehmen muss.

Dieser Befreiungs- bzw. Zahlungsanspruch wird fällig, sobald der VN nachweist, dass er eine Zahlung zu erbringen oder die entsprechende Verpflichtung bereits erfüllt hat. In der Regel zahlt die Rechtsschutzversicherung im Vergleich die Kosten unmittelbar an die Kostengläubiger und befreit insoweit den VN von seiner Kostenschuld.

Gegenüber einem vorsteuerabzugsberechtigten VN ist der Rechtsschutzversicherer nur zum Ersatz der Kosten ohne Mehrwertsteuer verpflichtet. Es besteht also kein Freistellungsanspruch in Höhe des Mehrwertsteuerbetrages.

Kosten, die der VN anlässlich der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen selbst aufwendet (sog. Parteikosten), sind nur dann versichert, wenn sie ausnahmsweise positiv im Leistungskatalog aufgeführt sind (z.B. Reisekosten zu einem ausländischen Gericht).

Gemäß §5 ARB erbringt und vermittelt der Versicherer Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen und übernimmt die dort im Einzelnen aufgeführten Kostenpositionen.

Grüner Pfeil nach rechts Rechtsanwaltskosten
Der Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung umfasst die gesetzliche Vergütung eines für den VN tätigen Rechtsanwalts. Die gesetzliche Vergütung für die Tätigkeit eines Anwalts im Inland umfasst die Gebühren und Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies sind insbesondere die gesetzlichen Gebühren des Anwalts, die Umsatzsteuer (soweit der VN nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist), bestimmte Reisekosten sowie Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen.

Die gesetzlichen Gebühren umfassen zum einen die sogenannten Rahmengebühren, die etwa in Strafsachen oder in Bußgeldverfahren anfallen. Zum anderen zählen zu den gesetzlichen Gebühren diejenigen, die sich nach dem Gegenstandswert bzw. dem sog. Streitwert berechnen. Der Streitwert wird in Zivilrechtsstreitigkeiten, im Arbeitsrecht, in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten sowie einem Teil der sozialgerichtlichen Streitigkeiten zugrunde gelegt.

Die Rechtsschutzversicherung trägt in Fällen, in denen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, und für die Ausarbeitung eines Gutachtens keine der Höhe nach bestimmte Gebühr festsetzt, je Rechtsschutzfall die übliche Vergütung - höchstens jedoch 250 EUR - und für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 EUR.

Der Anwalt kann unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Mandanten eine Honorarvereinbarung treffen, die es ihm erlaubt, von den gesetzlichen Gebühren abzuweichen. Die Honorarvereinbarung muss schriftlich getroffen werden.

Sie darf nicht in der Vollmacht oder einem Vordruck, der auch andere Erklärungen umfasst, enthalten sein. In diesem Rahmen können Pauschalvergütungen und Stundensätze vereinbart werden. Honorarvereinbarungen kennt man z.B. bei ständiger Beratung eines Unternehmens durch einen Rechtsanwalt. Im Falle einer solchen Vereinbarung muss der Rechtsschutzversicherung im Vergleich die Kosten, falls nicht etwas Abweichendes oder andersweiliger Vergleich vereinbart worden ist, gleichwohl nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren tragen, sodass der VN den überschießenden Betrag selber zu zahlen hat.

Hinweis
In bestimmtem Umfang übernimmt der Rechtsschutzversicherer auch die Vergütung eines sogenannten Korrespondenzanwalts, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten des VN führt.

Für Anwaltskosten in Auslandsfällen sieht § 5 der ARB 2010 eine besondere Regelung für die Einschaltung eines ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Anwalts sowie eines sog. Korrespondenzanwalts vor.

Grüner Pfeil nach rechts Auslandsfälle
Ist der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall im europäischen Ausland eingetreten und eine zunächst betriebene Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland erfolglos geblieben, so dass eine Rechtsverfolgung im Ausland notwendig wird, dann trägt der Versicherer zusätzlich die Kosten eines inländischen Rechtsanwalts bei der Regulierung mit dem Schadensregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland. Erfasst wird die gesamte Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Gebühren bis zur Höhe einer 1,5-fachen Gebühr nach §13 RVG für dessen gesamte Tätigkeit.

Grüner Pfeil nach rechts Anwaltswechsel
Unproblematisch ist ein Anwaltswechsel, der infolge der Beschreitung der nächst höheren Instanz erfolgt. Denn hier entstehen ohnehin keine Mehrkosten im vorgenannten Sinne, da die Anwaltsgebühren pro Instanz anfallen.

Grüner Pfeil nach rechts Gerichtskosten
Die Übernahme der Gerichtskosten umfasst neben den Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) auch die Auslagen der Gerichte (einschließlich Gerichtskostenvorschüsse).

Die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige fällt unter die Ersatzpflicht, wenn diese vom Gericht herangezogen worden sind. Dazu zählen z.B. beim Sozialgerichtsrechtsschutz die Kosten für die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens.

Grüner Pfeil nach rechts Zeugen und Sachverständige
Zeuge ist diejenige Person, die in einem sie selbst nicht betreffenden Gerichtsverfahren über eigene Wahrnehmungen aussagen soll.

Sachverständiger kann jeder Fachmann sein, insbesondere jemand, der kraft seiner Sachkunde zur Abgabe von Gutachten vor Gerichten oder Behörden berufen ist.

Kosten für Zeugen oder Sachverständigengutachten, die der VN selbst ohne Anordnung des Gerichts in Auftrag gegeben hat, fallen somit nicht unter die erstattungsfähigen Gerichtskosten.

Gebühren und Auslagen eines Gerichtsvollziehers als staatliches Vollstreckungsorgan werden ebenfalls übernommen.

Beispiel
Zur Klarstellung: Nicht zu den Gerichtsgebühren gehören Zwangsgeld, Ordnungsgeld sowie Geldstrafen und Geldbußen.

Grüner Pfeil nach rechts Schiedsverfahrenskosten
Nimmt der VN anstelle der staatlichen Gerichte Privatpersonen als Schiedsrichter im Rahmen eines Schieds- und Schlichtungsverfahrens in Anspruch, werden auch diese Kosten übernommen - begrenzt auf die Höhe der Gebühren, die bei Anrufung des zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz angefallen wären.

Der Rechtsschutzversicherer ist also z.B. für Verfahren vor Einigungs- oder Schlichtungsstellen eintrittspflichtig, wie sie von den Handwerkskammern und den Gutachterkommissionen der Ärztekammern angeboten werden.

Hinweis

Grüner Pfeil nach rechts Kosten der gegnerischen Partei
Der Rechtsschutzversicherer muss die Kosten übernehmen, die der Gegner aufgewendet hat und zu deren Erstattung der VN verpflichtet ist. Darunter fallen in erster Linie Anwalts- und Gerichtskosten, aber auch sonstige Parteikosten des Gegners, z.B. Reisekosten.

Die Erstattungspflicht bezieht sich sowohl auf gerichtliche als auch auf behördliche Kostenentscheidungen. In Betracht kommt aber auch eine gesetzliche Erstattungspflicht oder auch eine vereinbarte Kostenübernahme, soweit sich diese Übernahme an den maßgeblichen Kostenvorschriften orientiert.

Die Kostenerstattungspflicht für Kosten des Gegners endet aber dort, wo im Falle eines Rechtsschutzversicherung Vergleich von einer unangemessenen Verteilung der Kostenlast auszugehen ist.

Grüner Pfeil nach rechts Verwaltungsbehördliche Kosten
Gedeckt sind auch die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden, sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege.

Beispiel
Zur Klarstellung: Zwangs- und Verwarnungsgelder sowie Geldbußen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist stets, dass für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Verwaltungsbehörden Versicherungsschutz besteht.

Grüner Pfeil nach rechts Reisekosten
Ersatzfähig sind ferner die Kosten für Reisen des VN zu einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Beschuldigter oder als Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Die Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze übernommen.

Nicht entscheidend ist, dass das persönliche Erscheinen des VN vom ausländischen Gericht angeordnet wird. Es genügt vielmehr, wenn dieses persönliche Erscheinen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.

Grüner Pfeil nach rechts Übersetzungskosten
Die Rechtsschutzversicherung sorgt für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen und trägt die hierbei anfallenden Kosten.

Wenn der VN dies wünscht, hat der Versicherer den Übersetzer auszuwählen und zu beauftragen.

Bei einer Interessenwahrnehmung im Inland sind solche Kosten nur zu übernehmen, wenn es sich um Gerichtsauslagen handelt.

Grüner Pfeil nach rechts Kautionskosten
Muss eine Kaution gestellt werden, um den VN einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, gewährt die Rechtsschutzversicherung ein zinsloses Darlehen in der im Versicherungsvertrag festgelegten Höhe. Dies gilt sowohl für Inlands- als auch für Auslandsfälle. Die Höhe des Kautionsbetrages sollte nicht unter 50.000 EUR - zusätzlich zur Versicherungssumme - liegen.

Ist die Kaution verfallen, so muss der VN den als zinsloses Darlehen gemäß § 607 BGB gezahlten Betrag zurückzahlen.

Grüner Pfeil nach rechts Kosten für technische Sachverständige
Die Rechtsschutzversicherung zahlt in Fällen der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie bei Rechtsstreitigkeiten aus Kauf- und Reparaturverträgen über Motorfahrzeuge die übliche Vergütung eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen oder einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation (z.B. DEKRA oder bei Auslandsfällen die dort ansässige Sachverständigenorganisation).

Die Beschränkung auf den Kreis öffentlich bestellter, technischer Sachverständiger verstößt nicht gegen §§ 305ff. BGB, da die öffentliche Bestellung und die damit regelmäßig einhergehende Vereidigung die Fachkunde und Zuverlässigkeit des Sachverständigen gewährleistet.

Im Falle der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen einer im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeuges zu Lande sowie eines Anhängers übernimmt der Rechtsschutzversicherer schließlich gemäß § 5 Abs. 1f aa) ARB die Kosten eines ausländischen Privatgutachters.

Mit einem unabhängigen Rechtsschutzversicherung Vergleich können Sie in unserem Beitragsrechner nicht nur die Preise online berechnen, sondern erhalten einen umfangreichen Tarif- und Leistungsüberblick der verschiedenen Rechtsschutzversicherer. Darüberhinaus finden Sie zahlreiche Bewertungen, inkl. Empfehlungen, welche sich an den Bewertungskriterien der Stiftung Warentest im durchgeführten Test 2025 und 2026 orientieren. Auch eine günstige Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen einen sehr umfangreichen und ausreichenden Versicherungsschutz.


^