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Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung Vergleich
Die Rechtsschutzversicherung ist sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich weit verbreitet. Dies dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass angesichts der zunehmenden Verrechtlichung aller Lebensbereiche die Bereitschaft, tatsächliche oder vermeintliche Ansprüche durchzusetzen, steigt. Mit unserem Beitragsrechner können Sie die Beiträge berechnen und den Rechtsschutzversicherung Vergleich direkt online durchführen.
Jedoch sollte eine Rechtsschutzversicherung nicht dazu dienen, Streitigkeiten um jeden Preis per Anwalt und vor Gericht durchführen zu können.
Übersicht mit Bewertungen unseres Rechtsschutzversicherung Vergleich
Gesellschaft
Bewertung
Beitragsrechner
Rechtsschutz Union (Tarif T07 erweiterte Leistungen)
Prädikat Gut (Note 1,8)
KS Auxilia
Prädikat Gut (Note 2,0)
DAS Rechtsschutz (Tarif Optimal)
Prädikat Gut (Note 2,0)
HDI Gerling (Tarif Ieal)
Prädikat Gut (Note 2,0)
Alte Leipziger (Tarif T07)
Prädikat Gut (Note 2,1)
Roland (Tarif Kompaktplus)
Prädikat Gut (Note 2,1)
BGV Badische (Tarif proComfort)
Prädikat Gut (Note 2,4)
Concordia
Prädikat Gut (Note 2,5)
Deurag
Prädikat Befriedigend (Note 2,6)
Advocard
Prädikat Befriedigend (Note 2,8)
Arag
Prädikat Befriedigend (Note 2,8)
DEVK
Prädikat Befriedigend (Note 3,4)
Die oben aufgeführte Übersicht ist nur ein kleiner Auszug aus der in unserem Rechner angebotenen Anbieter und deren Tarife. Wenn Sie einen umfangreicheres Angebot an Tarifmöglichkeiten und deren Beitragshöhe möchten, dann führen Sie mit unserem Rechner einen kostenlosen Rechtsschutzversicherung Vergleich durch.
Der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung erstreckt sich grundsätzlich auf Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln und Madeira. Bei Privataufenthalten bis zu sechs Wochen in anderen Ländern besteht ein beschränkter Rechtsschutz (§ 6 ARB 2000). Der Begriff Rechtsschutz bedeutet, dass die Rechtsschutzversicherungen dafür sorgen, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann und dass er die für diese Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten übernimmt.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Rechtsschutzversicherung
Der VN streitet über die Rückzahlung eines Darlehens, das er der Handelsgesellschaft in seiner Eigenschaft als Gesellschafter gewährt hat. Nicht unter den Ausschluss fallen somit andere am Gesellschaftszweck orientierte Tätigkeiten wie z.B. der An- und Verkauf von Waren. Der Ausschluss erfasst auch Streitigkeiten im Gründungsstadium einer werdenden Handelsgesellschaft, unabhängig davon, ob der Eintrag im Handelsregister erfolgt ist. Der VN streitet über die Rückzahlung eines Darlehens, das er der Handelsgesellschaft in seiner Eigenschaft als Gesellschafter gewährt hat.
Die Rechtsschutzversicherung bei Ordnungswidrigkeiten umfasst Ordnungswidrigkeiten aus allen versicherten Lebensbereichen. Da die ARB 2008 nicht zwischen verkehrsrechtlichen und sonstigen Ordnungswidrigkeiten unterscheiden, besteht auch bei vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeiten Versicherungsschutz. Bei festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Firmenfahrzeugen übersenden die Behörden den Firmen als Fahrzeughalter meistens einen Anhörungsbogen. Damit soll der verantwortliche Fahrzeugführer ermittelt werden können.
Die sog. Wartezeit ist eine Besonderheit der Rechtsschutzversicherung. Man versteht darunter den Zeitraum zwischen dem Beginn der Rechtsschutzversicherung und dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes. Durch die Regelung der Wartezeit soll erreicht werden, dass die Versichertengemeinschaft nicht mit den Kosten von Rechtsstreitigkeiten belastet wird, die bei Abschluss des Rechtsschutzversicherung Versicherungsvertrages schon vorprogrammiert waren. Die Wartezeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 ARB drei Monate. Dies bedeutet, dass der Versicherer nicht eintrittspflichtig ist
Häufig ist ein Verstoß Auslöser für einen vertrags- oder gesetzwidrigen Zustand, der über einen bestimmten Zeitraum andauert (z.B. unerlaubte Hundehaltung). Dann ist der erste Verstoß für den Eintritt des Versicherungsfalles maßgeblich. Verweigert der Krankenversicherer die Erstattung sämtlicher Leistungen eines Heilpraktikers, weil er dessen Leistungen als medizinisch nicht notwendig betrachtet, so liegt der Rechtsschutzfall im Sinne der Rechtsschutzversicherung Vergleich bereits mit der ersten Leistungsverweigerung vor.
In speziellen Strafrechtsschutzpolicen stellen Versicherer abweichend von § 5 ARB Deckung für die angemessene Vergütung (d.h. ohne betragsmäßige Obergrenze) eines Rechtsanwalts zur Verfügung. In bestimmtem Umfang übernimmt die Rechtsschutzversicherung Vergleich auch die Vergütung eines sog. Korrespondenzanwalts, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten des VN führt. Für Anwaltskosten in Auslandsfällen sieht § 5 ARB eine besondere Regelung für die zugelassenen Anwalts vor.
Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung Vergleich besteht dann gemäß § 2c ARB jeweils für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen aller Art und dinglichen Rechten an Immobilien. Der VN muss von einem Versicherungsfall in einer speziellen persönlichen Eigenschaft betroffen sein, nämlich in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Unabhängig von der Umsatzhöhe besteht kein Rechtsschutzversicherung Vergleich Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit. Versicherte Personen sind, der VN, sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner, die minderjährigen Kinder, die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben Entgelt erhalten.
Denn bei diesen Ansprüchen soll es sich nicht um Schadenersatzansprüche handeln, sondern um Entschädigungsansprüche aufgrund Aufopferung, deren Sinn und Zweck darin liegt, ein dem Einzelnen auferlegtes Sonderopfer durch die Allgemeinheit auszugleichen. Die Ausgrenzung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese auch aus Vertragsverletzungen resultieren, hat vor allem für den Firmen-Rechtsschutz Bedeutung, der, abgesehen von der Rechtsschutzversicherung, keine Deckung für vertragliche Auseinandersetzungen vorsieht.
Der Halter muss nicht Eigentümer des auf ihn zugelassenen Fahrzeugs sein. Ebenso wenig muss er das Fahrzeug selbst nutzen. Juristische Personen können zwar Halter von Kraftfahrzeugen sein. Sie können jedoch keine Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen. Daher erfasst der Verkehrs-Rechtsschutz eine anwaltliche Tätigkeit für das Unternehmen bei sog. Halteranzeigen nicht. Es dürfte aber Deckung in der Form des Beratungs-Rechtsschutzes für den betroffenen Fahrer bestehen.
Die Grenze Europas zu Asien verläuft entlang des Urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien. Zu den Anliegerstaaten des Mittelmeeres zählen der asiatische Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien Marokko, Zypern und Malta. Neben den Kanaren und Madeira können auch die Azoren aufgenommen werden. Da es darauf ankommt, wo der Anspruch durch die Rechtsschutzversicherung zu verfolgen ist, ist es unerheblich, wo der Versicherungsfall eingetreten ist.
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Es bleibt jedoch jeder Rechtsschutzfall außer Betracht, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den betroffenen Gegenstand der
Versicherung eingetreten oder, soweit sich der Rechtsschutzfall über einen Zeitraum erstreckt, beendet ist. Wird die Willenserklärung oder Rechtshandlung in
der sog. Wartezeit vorgenommen und liegt der Rechtsschutzfall selbst außerhalb der Wartezeit, so besteht Deckung. Dies ist z.B. im Sozialgerichts
Rechtsschutz von Bedeutung.
Wettbewerbsrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Wettbewerb in der sozialen Marktwirtschaft regeln, z.B. das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
(UWG) oder die Zugabeverordnung. Das Kartellrecht ist ein Unterfall des Wettbewerbsrechts. Enthalten Arbeitsverträge Wettbewerbsverbotsklauseln für die Zeit
nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, fallen darauf bezogene Streitigkeiten nicht unter den Deckungsausschluss. Denn dann handelt es sich um
vertraglichen und nicht um wettbewerbsrechtliche Absprachen.
15 Monate vor Versicherungsbeginn zahlt der Mieter des rechtsschutzversicherten Vermieters die vereinbarte Miete nicht. Fünf Monate nach Versicherungsbeginn
wiederholt sich dieser Vorgang. Der Rechtsschutzfall ist hier mit der unterlassenen Zahlung der ersten Monatsmiete eingetreten, d.h. noch vor Beginn des
Versicherungsvertrages. Normalerweise wäre dieser Rechtsschutzfall wegen Vorvertraglichkeit nicht versichert. Aufgrund der Sonderregelung kommt es hier
aber auf die nachfolgende Unterlassung der Mietzahlung an.
Infos zur Rechtsschutzversicherung
Im Unterliegensfall hat der Prozessfinanzierer alle Aufwendungen allein zu tragen. Zu einem Prozessfinanzierungsvertrag kommt es erst dann, wenn das
Finanzierungsunternehmen umfangreiche Vorprüfungen u.a. zu den Erfolgsaussichten und zur Bonität des Gegners angestellt hat. Falls bereits eine
Rechtsschutzversicherung besteht, kann eine Prozessfinanzierung dann sinnvoll sein, wenn für den Prozessgegenstand kein Rechtsschutz geboten wird oder ein
Risikoausschluss greift.
Ist der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall im europäischen Ausland eingetreten und eine zunächst betriebene Regulierung mit dem
Schadenregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland erfolglos geblieben, so dass eine Rechtsverfolgung im Ausland notwendig wird, dann
trägt die Rechtsschutzversicherung zusätzlich die Kosten eines inländischen Rechtsanwalts bei der Regulierung mit dem Schadensregulierungsbeauftragten bzw. der
Entschädigungsstelle im Inland.
Ein sonstiges Recht aus geistigem Eigentum wäre z.B. das Sortenschutzrecht. Mit dem Hinweis auf einen ursächlichen Zusammenhang wird klargestellt, dass auch
die Verfolgung oder Abwehr konkurrierender Ansprüche (z.B. aus § 823 BGB) vom Ausschluss erfasst ist. Bei Auseinandersetzungen zwischen einem Arbeitgeber
und einem Arbeitnehmer über technische Verbesserungen besteht Rechtsschutz, da sie wegen der Vergütungspflicht des Arbeitgebers nicht mehr dem geistigen
Eigentum zuzurechnen sind und in der Regel nicht patentrechtlich geschützt werden.
Rechtsschutzversicherung Vergleich
Die Rechtsschutzversicherung kennt wie jede andere Versicherungsart auch eine Reihe von Deckungs- bzw. Risikoausschlüssen, die sich vor allem auf
besonders streitträchtige und kostenintensive Rechtsgebiete beziehen. Beweispflichtig für das Vorliegen eines Ausschlusstatbestandes ist der Rechtsschutzversicherung. Auch
hier gilt der Grundsatz, dass Ausschlussklauseln eng auszulegen sind und nicht weiter als es ihr Sinn unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks
erfordert.
Die gebührenrechtliche Beschränkung des Beratungs-Rechtsschutzes betrifft Fälle, in denen zunächst ein Auftrag zur Rechtsberatung erteilt und dieser erst
später auf eine Rechtsvertretung ausgedehnt wird. Diese Fälle sind dann nicht versichert, wenn es sich um dieselbe Angelegenheit handelt und zwischen der
Beratung und der weitergehenden Tätigkeit ein innerer sachlicher sowie ein naher zeitlicher Zusammenhang besteht. Der Beratung kann auch ausländisches
Rechtsschutzversicherung Vergleich zugrunde liegen.
Gemäß § 5 ARB erbringt und vermittelt der Versicherer Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen und übernimmt die dort im Einzelnen aufgeführten
Kostenpositionen. Der Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung umfasst die gesetzliche Vergütung eines für den VN tätigen Rechtsanwalts. Die gesetzliche Vergütung für die
Tätigkeit eines Anwalts im Inland umfasst die Gebühren und Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies sind insbesondere die gesetzlichen
Gebühren des Anwalts, bestimmte Reisekosten sowie Entgelte für Postleistungen.
Tipps zum Versicherungsgebiet Rechtsschutzversicherung
Bei der Rechtsschutzversicherung geht es um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen
hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche. Einem Angestellten wird vorgeworfen, der Firma durch jahrelange Unregelmäßigkeiten bei
Zahlungsangelegenheiten erheblichen Schaden zugefügt zu haben. Der Arbeitgeber kündigt ihm fristlos und verlangt Schadenersatz. Der Angestellte reicht
Kündigungsschutzklage ein.
Unabhängig von der Umsatzhöhe besteht kein Rechtsschutzversicherung Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbstständigen
Tätigkeit. Versicherte Personen sind, der VN, sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner, die minderjährigen Kinder,
die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer
angelegte berufliche Tätigkeit ausüben Entgelt erhalten.
Wenn die Kündigung eines Mietverhältnisses vor Versicherungsbeginn erfolgte und es dann während des versicherten Zeitraums bei der Wohnungsabnahme zu
Auseinandersetzungen kommt, besteht keine Deckung über den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Erstreckt sich der Rechtschutzfall über einen Zeitraum,
so ist gemäß § 4 Abs. 2 ARB dessen Beginn maßgeblich. Sind für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mehrere Rechtsschutzfälle ursächlich, ist der erste
entscheidend.
Allgemeines rund um das Thema Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsstellung der versicherten Personen regelt § 15 ARB. Danach besteht Versicherungsschutz für den VN der Rechtsschutzversicherung und die im Versicherungsschein oder in den
einzelnen Rechtsschutzformen genannten Personen. Außerdem besteht Versicherungsschutz zu Gunsten der Personen, denen auf Grund des
Todes oder der Verletzung des VN oder einer mitversicherten Person kraft Gesetzes daraus resultierende Ansprüche zustehen (z.B. Erben). Die für den VN
anwendbaren Vertragsbestimmungen gelten für mitversicherte Personen sinngemäß.
Die Rechtsschutzversicherung Vergleich bietet keine pauschale Deckung für alle möglichen Arten von Rechtsstreitigkeiten. Vielmehr ist der Versicherungsschutz auf
bestimmte Rechtsgebiete ausgerichtet, die erfahrungsgemäß für die Mehrheit der Rechtsuchenden relevant sind, und bestimmt innerhalb dieses Rahmens den aus
der Sicht des Versicherers möglichen Deckungsumfang. § 2 ARB listet diese Bereiche, die in unterschiedlichen Konstellationen im Rahmen der behandelten
Rechtsschutzformen kombiniert werden können, im Einzelnen auf.
Die Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige nach § 26 ARB steht für Nichtselbstständige im privaten und beruflichen Bereich zur Verfügung. Sie bietet dem
Nichtselbständigen die umfangreichste Möglichkeit zur Gestaltung seiner «Rechtsschutzversicherung». Der im Gegensatz zu § 25 ARB eingeschlossene Verkehrs
Rechtsschutz ist auf Landfahrzeuge beschränkt. Der Gesamt-Jahresumsatz aus selbstständiger Tätigkeit darf die Grenze von 6.000 EUR nicht überschreiten,
anderenfalls wandelt sich der Rechtsschutzvertrag in die Einzelrisiken.
Nützliche Informationen über die Rechtsschutzversicherung
Der Risikoausschluss der Rechtsschutzversicherung für Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, greift nach LG Saarbrücken (VersR 2003, 238 ff.) bei
der Anklage eines Vergehens der gefährlichen Körperverletzung gemäß §§ 223, 223a StGB a.F. (jetzt § 224 StGB) und späterer Verfahrenseinstellung nicht,
weil bei der gebotenen kundenfreundlichen Auslegung die angeklagte gefährliche Körperverletzung unter die Vergehen einzuordnen ist, die sowohl vorsätzlich
als auch fahrlässig begangen werden können.
Die Grenze Europas zu Asien verläuft entlang des Urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien. Zu den
Anliegerstaaten des Mittelmeeres zählen der asiatische Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien Marokko, Zypern und
Malta. Neben den Kanaren und Madeira können auch die Azoren aufgenommen werden. Da es darauf ankommt, wo der Anspruch durch die Rechtsschutzversicherung Vergleich
zu verfolgen ist, ist es unerheblich, wo der Versicherungsfall eingetreten ist.
Die Rechtsschutzversicherung aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen erfasst alle vom VN freiwillig eingegangenen Anstellungsverhältnisse als Beamter, Richter oder
Berufssoldat, wie auch alle öffentlich-rechtlichen Pflichtverhältnisse, so vor allem das Wehrpflicht- und Ersatzdienstverhältnis. Für öffentliche Arbeitgeber
sehen die ARB die Vereinbarung einer Rechtsschutzversicherung nicht vor. Einige Versicherer bieten aber eine sog. Kommunal Rechtsschutzversicherung an, die
auch aus Arbeitsverhältnissen und öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen beinhaltet.
Rechtsschutzversicherung Vergleich - Leistungsinhalte und Kostenerstattungen
Zum einen muss eine Erfolgsaussicht gegeben sein, zum anderen ist die Rechtsschutzversicherung in zahlreiche Pakete (z.B. für Selbstständige, Nichtselbstständige, Firmen, Landwirtschaft) und Leistungsarten innerhalb der Pakete aufgeteilt, die zudem regelmäßig Ausschlüsse und Einschränkungen enthalten. Um die Kostenentwicklung, die sich unter anderem durch die Anhebung der BRAGO zum 1.7.2004 aktuell wieder beschleunigt, überschaubar zu halten, werden vielfach Selbstbeteiligungen vereinbart. Die Gesamtleistungen sind zudem auf eine Deckungssumme begrenzt.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen und deren Antworten rund um die Rechtsschutzversicherung, sowie allgemeine und hilfreiche Informationen.
Gegenstand der Rechtsschutzversicherung im Vergleich
Welche Aufgabe die Rechtsschutzversicherung gegenüber dem Versicherten im Vergleich zu anderen Versicherungsformen zu erfüllen hat, ist grundlegend in §1 der ARB umschrieben. Dort heißt es, Die Rechtsschutzversicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz).
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung. Mit unserem kostenlosen und unabhängigen Rechtsschutzversicherung Vergleich finden Sie den besten und günstigsten Anbieter direkt online.
Wahrnehmung rechtlicher Interessen Die Wahrnehmung rein wirtschaftlicher Interessen und die hierdurch ausgelösten Kosten (z.B. Mitwirkung eines Anwalts bei Finanzierungsverhandlungen des VN mit einer Bank) sind nicht Gegenstand der Rechtsschutzversicherung.
Mit der Formulierung erbringt... Leistungen wird der Dienstleistungscharakter der Rechtsschutzversicherung stärker betont. Daraus ergibt sich auch, dass der Rechtsschutzversicherer dem VN neben der reinen Kostentragung noch weitere Unterstützung zu leisten hat, z.B. erforderlichenfalls die Auswahl und Beauftragung eines Anwalts und die Gewährung von Darlehen für Kautionen.
Unterstützungspflicht des Versicherers Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, den gemeldeten Rechtsschutzfall unverzüglich zu bearbeiten und daneben die zur Feststellung des Versicherungsfalles notwendigen und möglichen Erhebungen zu veranlassen.
Will der Versicherer seine Leistungspflicht wegen eines ihm bekannten Ausschlusstatbestandes verneinen, so darf er den VN nicht über einen längeren Zeitraum hierüber im Ungewissen lassen.
Eine fristgebundene Klage oder einen fristgebundenen Antrag muss der VN vor Ablauf der Frist auf eigenes Risiko einreichen, wenn der Versicherer bis dahin nicht über die Eintrittspflicht entschieden hat.
Verzögert der Versicherer die Erhebungen zur Deckungsprüfung grundlos oder stellt er nur unzureichende Erhebungen an, wird der Versicherungsanspruch des VN in dem Zeitpunkt fällig, in dem die Erhebungen bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären.
Der Tätigkeitsbereich der Rechtsschutzversichererung erstreckt sich nicht auf die Besorgung von sonstigen Rechtsangelegenheiten für den VN. Letzteres ist im Hinblick auf das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) grundsätzlich der Anwaltschaft vorbehalten.
Wartezeiten Unter dem Begriff Wartezeit versteht man den Zeitraum zwischen dem Beginn der Rechtsschutzversicherung und dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes. Durch die Regelung der Wartezeit soll erreicht werden, dass die Versichertengemeinschaft nicht mit den Kosten von Rechtsstreitigkeiten belastet wird, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages schon vorprogrammiert waren.
Die Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung beträgt im Vergleich zu anderen Versicherungsformen gemäß § 4 Abs.1 ARB 2010 drei Monate. Dies bedeutet, dass der Rechtsschutzversicherer nicht eintrittspflichtig ist, wenn das maßgebliche Ereignis im Sinne des § 4 ARB (z.B. der tatsächliche oder behauptete Verstoß gegen Rechtspflichten) innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn eintritt.
Beispiel
Für die Berechnung der Wartezeit spielt nach § 7 ARB 2010 eine verspätete Zahlung der Erstprämie keine Rolle. Das bedeutet, dass für die Berechnung der Wartezeit immer auf den ursprünglichen im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn abzustellen ist und nicht auf den Zeitpunkt der Prämienzahlung und dessen Eingang beim Versicherer.
Ausnahmen von der Wartezeit
Die Wartezeit gilt nicht für alle Rechtsschutzbereiche. Sofortiger Versicherungsschutz durch die Rechtsschutzversicherung im Vergleich besteht bei den Leistungsarten
Schadenersatzrechtsschutz,
Disziplinar- und Standesrechtsschutz,
Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz sowie
Beratungsrechtsschutz.
Ferner gilt die Wartezeit nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kauf- oder Leasingvertrages über ein fabrikneues Kraftfahrzeug.
Hinweis
Versicherer berufen sich in bestimmten Fällen nicht auf vorvertragliche Verstöße oder auf die Wartezeit, z.B.,
Falls ein Rechtsschutzfall vor Vertragsbeginn oder während der Wartezeit eingetreten ist, wird gleichwohl Versicherungsschutz gewährt, wenn das betroffene Risiko mindestens seit fünf Jahren beim aktuellen Versicherer gedeckt war.
Bei einem anderen Rechtsschutzversicherer bereits erfüllte Wartezeiten werden vom neuen Versicherer im Falle eines unmittelbaren Anschlusses des neuen Vertrages an die Vorversicherung übernommen.
Bei Vertragsumstellungen wird auf die Wartezeit verzichtet, auch wenn der neue Versicherungsschutz umfangreicher ist.
Im Falle einer Nutzungsänderung oder -erweiterung eines im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz bereits versicherten Objekts entfällt die Wartezeit.
Für Fälle, in denen jemand automatisch, etwa durch Eheschließung oder durch Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses beim VN als mitversichert gilt, entfällt die Wartezeit.
Die Wartezeit entfällt bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 250 EUR oder höher.
Beim Verkehrsrechtsschutz gilt keine Wartezeit.
Probleme ergeben sich nicht selten dann, wenn der Rechtsschutzfall nach Ablauf der Wartezeit eintritt, andererseits aber Ereignisse in die rechtliche Auseinandersetzung einfließen, die sich vor Ablauf der Wartezeit zugetragen haben.
Beispiel
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Welche Kosten und Aufwendungen übernimmt die Rechtsschutzversicherung
Mit dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung verschafft sich der Versicherungsnehmer einen Anspruch gegenüber dem Versicherer, wonach dieser bestimmte Kosten welche beim VN im Zuge der Rechtsverfolgung anfallen, übernehmen muss.
Dieser Befreiungs- bzw. Zahlungsanspruch wird fällig, sobald der VN nachweist, dass er eine Zahlung zu erbringen oder die entsprechende Verpflichtung bereits erfüllt hat. In der Regel zahlt die Rechtsschutzversicherung im Vergleich die Kosten unmittelbar an die Kostengläubiger und befreit insoweit den VN von seiner Kostenschuld.
Gegenüber einem vorsteuerabzugsberechtigten VN ist der Rechtsschutzversicherer nur zum Ersatz der Kosten ohne Mehrwertsteuer verpflichtet. Es besteht also kein Freistellungsanspruch in Höhe des Mehrwertsteuerbetrages.
Kosten, die der VN anlässlich der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen selbst aufwendet (sog. Parteikosten), sind nur dann versichert, wenn sie ausnahmsweise positiv im Leistungskatalog aufgeführt sind (z.B. Reisekosten zu einem ausländischen Gericht).
Gemäß §5 ARB erbringt und vermittelt der Versicherer Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen und übernimmt die dort im Einzelnen aufgeführten Kostenpositionen.
Rechtsanwaltskosten
Der Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung umfasst die gesetzliche Vergütung eines für den VN tätigen Rechtsanwalts.
Die gesetzliche Vergütung für die Tätigkeit eines Anwalts im Inland umfasst die Gebühren und Auslagen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies sind insbesondere die gesetzlichen Gebühren des Anwalts, die Umsatzsteuer (soweit der VN nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist), bestimmte Reisekosten sowie Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen.
Die gesetzlichen Gebühren umfassen zum einen die sogenannten Rahmengebühren, die etwa in Strafsachen oder in Bußgeldverfahren anfallen. Zum anderen zählen zu den gesetzlichen Gebühren diejenigen, die sich nach dem Gegenstandswert bzw. dem sog. Streitwert berechnen. Der Streitwert wird in Zivilrechtsstreitigkeiten, im Arbeitsrecht, in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten sowie einem Teil der sozialgerichtlichen Streitigkeiten zugrunde gelegt.
Die Rechtsschutzversicherung trägt in Fällen, in denen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates oder einer Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, und für die Ausarbeitung eines Gutachtens keine der Höhe nach bestimmte Gebühr festsetzt, je Rechtsschutzfall die übliche Vergütung - höchstens jedoch 250 EUR - und für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 EUR.
Der Anwalt kann unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Mandanten eine Honorarvereinbarung treffen, die es ihm erlaubt, von den gesetzlichen Gebühren abzuweichen. Die Honorarvereinbarung muss schriftlich getroffen werden.
Sie darf nicht in der Vollmacht oder einem Vordruck, der auch andere Erklärungen umfasst, enthalten sein. In diesem Rahmen können Pauschalvergütungen und Stundensätze vereinbart werden. Honorarvereinbarungen kennt man z.B. bei ständiger Beratung eines Unternehmens durch einen Rechtsanwalt.
Im Falle einer solchen Vereinbarung muss der Rechtsschutzversicherung im Vergleich die Kosten, falls nicht etwas Abweichendes oder andersweiliger Vergleich vereinbart worden ist, gleichwohl nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren tragen, sodass der VN den überschießenden Betrag selber zu zahlen hat.
Hinweis
In bestimmtem Umfang übernimmt der Rechtsschutzversicherer auch die Vergütung eines sogenannten Korrespondenzanwalts, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten des VN führt.
Für Anwaltskosten in Auslandsfällen sieht § 5 der ARB 2010 eine besondere Regelung für die Einschaltung eines ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Anwalts sowie eines sog. Korrespondenzanwalts vor.
Auslandsfälle
Ist der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall im europäischen Ausland eingetreten und eine zunächst betriebene Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland erfolglos geblieben, so dass eine Rechtsverfolgung im Ausland notwendig wird, dann trägt der Versicherer zusätzlich die Kosten eines inländischen Rechtsanwalts bei der Regulierung mit dem Schadensregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland. Erfasst wird die gesamte Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Gebühren bis zur Höhe einer 1,5-fachen Gebühr nach §13 RVG für dessen gesamte Tätigkeit.
Anwaltswechsel
Unproblematisch ist ein Anwaltswechsel, der infolge der Beschreitung der nächst höheren Instanz erfolgt. Denn hier entstehen ohnehin keine Mehrkosten im vorgenannten Sinne, da die Anwaltsgebühren pro Instanz anfallen.
Gerichtskosten
Die Übernahme der Gerichtskosten umfasst neben den Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) auch die Auslagen der Gerichte (einschließlich Gerichtskostenvorschüsse).
Die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige fällt unter die Ersatzpflicht, wenn diese vom Gericht herangezogen worden sind. Dazu zählen z.B. beim Sozialgerichtsrechtsschutz die Kosten für die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens.
Zeugen und Sachverständige
Zeuge ist diejenige Person, die in einem sie selbst nicht betreffenden Gerichtsverfahren über eigene Wahrnehmungen aussagen soll.
Sachverständiger kann jeder Fachmann sein, insbesondere jemand, der kraft seiner Sachkunde zur Abgabe von Gutachten vor Gerichten oder Behörden berufen ist.
Kosten für Zeugen oder Sachverständigengutachten, die der VN selbst ohne Anordnung des Gerichts in Auftrag gegeben hat, fallen somit nicht unter die erstattungsfähigen Gerichtskosten.
Gebühren und Auslagen eines Gerichtsvollziehers als staatliches Vollstreckungsorgan werden ebenfalls übernommen.
Beispiel
Zur Klarstellung: Nicht zu den Gerichtsgebühren gehören Zwangsgeld, Ordnungsgeld sowie Geldstrafen und Geldbußen.
Schiedsverfahrenskosten
Nimmt der VN anstelle der staatlichen Gerichte Privatpersonen als Schiedsrichter im Rahmen eines Schieds- und Schlichtungsverfahrens in Anspruch, werden auch diese Kosten übernommen - begrenzt auf die Höhe der Gebühren, die bei Anrufung des zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz angefallen wären.
Der Rechtsschutzversicherer ist also z.B. für Verfahren vor Einigungs- oder Schlichtungsstellen eintrittspflichtig, wie sie von den Handwerkskammern und den Gutachterkommissionen der Ärztekammern angeboten werden.
Hinweis
Kosten der gegnerischen Partei
Der Rechtsschutzversicherer muss die Kosten übernehmen, die der Gegner aufgewendet hat und zu deren Erstattung der VN verpflichtet ist. Darunter fallen in erster Linie Anwalts- und Gerichtskosten, aber auch sonstige Parteikosten des Gegners, z.B. Reisekosten.
Die Erstattungspflicht bezieht sich sowohl auf gerichtliche als auch auf behördliche Kostenentscheidungen. In Betracht kommt aber auch eine gesetzliche Erstattungspflicht oder auch eine vereinbarte Kostenübernahme, soweit sich diese Übernahme an den maßgeblichen Kostenvorschriften orientiert.
Die Kostenerstattungspflicht für Kosten des Gegners endet aber dort, wo im Falle eines Rechtsschutzversicherung Vergleich von einer unangemessenen Verteilung der Kostenlast auszugehen ist.
Verwaltungsbehördliche Kosten
Gedeckt sind auch die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden, sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege.
Beispiel
Zur Klarstellung: Zwangs- und Verwarnungsgelder sowie Geldbußen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist stets, dass für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Verwaltungsbehörden Versicherungsschutz besteht.
Reisekosten
Ersatzfähig sind ferner die Kosten für Reisen des VN zu einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Beschuldigter oder als Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Die Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze übernommen.
Nicht entscheidend ist, dass das persönliche Erscheinen des VN vom ausländischen Gericht angeordnet wird. Es genügt vielmehr, wenn dieses persönliche Erscheinen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.
Übersetzungskosten
Die Rechtsschutzversicherung sorgt für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen und trägt die hierbei anfallenden Kosten.
Wenn der VN dies wünscht, hat der Versicherer den Übersetzer auszuwählen und zu beauftragen.
Bei einer Interessenwahrnehmung im Inland sind solche Kosten nur zu übernehmen, wenn es sich um Gerichtsauslagen handelt.
Kautionskosten
Muss eine Kaution gestellt werden, um den VN einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, gewährt die Rechtsschutzversicherung ein zinsloses Darlehen in der im Versicherungsvertrag festgelegten Höhe. Dies gilt sowohl für Inlands- als auch für Auslandsfälle. Die Höhe des Kautionsbetrages sollte nicht unter 50.000 EUR - zusätzlich zur Versicherungssumme - liegen.
Ist die Kaution verfallen, so muss der VN den als zinsloses Darlehen gemäß § 607 BGB gezahlten Betrag zurückzahlen.
Kosten für technische Sachverständige
Die Rechtsschutzversicherung zahlt in Fällen der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie bei Rechtsstreitigkeiten aus Kauf- und Reparaturverträgen über Motorfahrzeuge die übliche Vergütung eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen oder einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation (z.B. DEKRA oder bei Auslandsfällen die dort ansässige Sachverständigenorganisation).
Die Beschränkung auf den Kreis öffentlich bestellter, technischer Sachverständiger verstößt nicht gegen §§ 305ff. BGB, da die öffentliche Bestellung und die damit regelmäßig einhergehende Vereidigung die Fachkunde und Zuverlässigkeit des Sachverständigen gewährleistet.
Im Falle der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen einer im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeuges zu Lande sowie eines Anhängers übernimmt der Rechtsschutzversicherer schließlich gemäß § 5 Abs. 1f aa) ARB die Kosten eines ausländischen Privatgutachters.
Mit einem unabhängigen Rechtsschutzversicherung Vergleich können Sie in unserem Beitragsrechner nicht nur die Preise online berechnen, sondern erhalten einen umfangreichen Tarif- und Leistungsüberblick der verschiedenen Rechtsschutzversicherer. Darüberhinaus finden Sie zahlreiche Bewertungen, inkl. Empfehlungen, welche sich an den Bewertungskriterien der Stiftung Warentest im durchgeführten Test 2025 und 2026 orientieren. Auch eine günstige Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen einen sehr umfangreichen und ausreichenden Versicherungsschutz.
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