Rechtsschutzversicherung - Versicherungssumme
In unserem Lexikon werden Ihnen alle wichtigen Bergiffe wie zum Beispiel Rechtsschutzversicherung - Versicherungssumme erklärt.
Rechtsschutzversicherung - Versicherungssumme
Für die Leistungen der Rechtsschutzversicherung bildet die vereinbarte Versicherungssumme die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Die aktuelle Versicherungssumme der Rechtsschutzversicherung ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Sie sollte möglichst nicht unter 300.000 EUR liegen.
Wenn aufgrund desselben Versicherungsfalles gleichzeitig Leistungen für den VN und für mitversicherte Personen anfallen, werden die Leistungen in Bezug auf die Versicherungssumme gemäß § 5 Abs. 4 ARB zusammengezählt. Es erfolgt also keine Addition der Deckungssummen pro Person, sondern eine Addition der Gesamtleistungen.
Entsprechendes gilt für Zahlungen aufgrund mehrerer zeitlich und ursächlich zusammenhängender Rechtsschutzfälle.
Beispiel
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Rechtsschutzversicherung Lexikon
Privatrechtsschutz Rechner

Rechner für Privatpersonen, Freiberufler und Selbstständige um die Beiträge zum Privatrechtsschutz online zu berechnen.
Gewerberechtsschutz Rechner

Mit diesem Rechner können und Firmen und Gewerbebetriebe die Beiträge zum Gewerberechtsschutz online berechnen.
