Vermögenschaden Rechtsschutz - Versicherungssumme
Die Versicherungssumme sollte so bemessen sein, dass sie die versicherten Kosten deckt, die in einem unter Umständen langwierigen Verfahren über mehrere Instanzen anfallen können. Die Versicherungssumme sollte auch bei kleinen mittelständischen Unternehmen möglichst nicht unter 500.000 EUR liegen.
Jeder versicherten Person stehen pro Versicherungsfall Leistungen der Rechtsschutzversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme zu, insgesamt jedoch nicht über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus.
Die genannte Höchstleistung gilt auch für alle Leistungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
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