Vermögenschaden Rechtsschutz - Selbstbehalt
Es ist möglich und üblich, in der Vermögensschaden Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Diese beträgt häufig 2.500 oder 5.000 EUR.
Für zeitlich und ursächlich zusammenhängende Versicherungsfälle erfolgt der Abzug der Selbstbeteiligung insgesamt nur einmal.
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