Industrie Strafrechtsschutz - Kautionskosten
Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten (Zinsen, Bürgschafts- und Bearbeitungskosten) für alle Sicherheitsleistungen, die der Versicherte zum Zweck der Haftverschonung gezahlt hat.
Falls der Versicherte Leistungen zur Haftverschonung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe aufbringen kann, stellt der Versicherer ein zinsloses Darlehen zur Verfügung.
Die hierfür zur Verfügung stehende Versicherungssumme beträgt regelmäßig ab 200.000 EUR.
Besonders bei Strafermittlungsverfahren im Ausland ist es oft üblich, dass Gerichte eine Strafkaution verlangen, um die Strafverfolgung in dem jeweiligen Land sicherzustellen.
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