Firmenrechtsschutz - Versicherte Personen
Versichert sind im Firmenrechtsschutz der Versicherungsnehmer im Hinblick auf seine im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit. Die Beschäftigten der jeweiligen Firmen sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer mitversichert.
Tipp
Weicht die im Versicherungsantrag aufgeführte Tätigkeit von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit ab oder werden mehrere verschiedene Tätigkeiten ausgeübt, besteht Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung nur für die im Antrag angegebene Tätigkeit.
Beispiel
Privatrechtsschutz Rechner

Rechner für Privatpersonen, Freiberufler und Selbstständige um die Beiträge zum Privatrechtsschutz online zu berechnen.
Gewerberechtsschutz Rechner

Mit diesem Rechner können und Firmen und Gewerbebetriebe die Beiträge zum Gewerberechtsschutz online berechnen.
