Firmenrechtsschutz - Grundbaustein Verkehrsrechtsschutz § 4 Versicherungssumme
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Firmenrechtsschutz
Firmenrechtsschutz - Grundbaustein Verkehrsrechtsschutz § 4 Versicherungssumme
Die Rechtsschutzversicherung zahlt in jedem Versicherungsfall höchstens die vereinbarte Versicherungssumme. Zahlungen für den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen aufgrund desselben Versicherungsfalles werden hierbei zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
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