ARB 2010 - Anhang 2 - Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit
Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung ARB 2010 - Anhang 2 - Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit.
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Rechtsschutzversicherung
ARB 2010 - Anhang 2 - Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit
Anhang 2
Der GDV lässt die Frage nach der Einführung der Beitragsbefreiung in der Rechtsschutzversicherung bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers bewusst offen.
§ 9 A ARB soll daher nur denjenigen Unternehmen als unverbindlicher Formulierungsvorschlag dienen, die die Beitragsbefreiung einführen.
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