ARB 2010 - § 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung ARB 2010 - § 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung.
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Rechtsschutzversicherung
ARB 2010 - § 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung
§ 1
Die Rechtsschutzversicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz).
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